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Fit für die Zukunft: Förderungen der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen

Stefan Wölfel

Dienstag, 15. April 2025 um 09:00 von Stefan Wölfel in Arbeitsmarkt und Karriere

Förderung-Qualifizierung-Titelbild
Bild: Shutterstock/Dragana Gordic

Die Unternehmenshilfen für die berufliche Weiterbildung des Personals in Krisenzeiten ruht auf vor allem drei Stützen: Dem Qualifizierungschancengesetz, dem Qualifizierungsgeld sowie dem Transferkurzarbeitergeld. Dazwischen gibt es weitere individuelle Maßnahmen. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen und der neuen Bundesregierung 2025 wird sicherlich die eine oder andere Änderung zu erwarten sein. Die Turbulenzen im globalen Handel und den internationalen Börsen verunsichern viele Unternehmen. Dies ist der richtige Zeitpunkt für eine Momentaufnahme, bei dem wir wieder einen Blick auf die aktuelle Förderlandschaft und die Hilfen für die heimischen Unternehmen werfen, mit denen auch in stürmischen Zeiten Personal gehalten und Kompetenzen aufgebaut werden können.

Tipp

Wir beraten und unterstützen Betriebe und Beschäftigte gern, um die passende Qualifizierungsmaßnahme und Fördermöglichkeit zu finden.


Jetzt Beratung vereinbaren!

Auch telefonisch stehen wir gern für Auskunft und Beratung zur Verfügung: 0911 49 52 23-0 (Mo–Do: 9–17 Uhr und Fr: 9–13 Uhr)

Gegenüber unserem letzten Vergleich der Weiterbildungsfördermöglichkeiten für Betriebe, den wir vor einem Jahr gegeben haben, hat sich im Bereich der Kurzarbeit eine Änderung ergeben: Die Weiterbildung während Kurzarbeit (§ 106a SGB III), bei der die Arbeitsagentur neben der Erstattung der Weiterbildungskosten je nach Betriebsgröße auch Sozialversicherungsbeiträge übernahm, lief im Juli vergangenen Jahres aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Möglichkeiten mehr gibt, Beschäftigten Weiterbildung während Kurzarbeit zu ermöglichen und diese fördern zu lassen.

Die zentralen Förderinstrumente im Überblick:

  • Qualifizierungsgeld (QG)
  • Qualifizierungschancengesetz (QCG)
  • Weiterbildung während Transferkurzarbeitergeld

Betrachten wir diese Möglichkeiten genauer:

1. Qualifizierungsgeld (QG): Unterstützung bei strukturellem Wandel

Wenn ein Unternehmen von strukturellem Wandel betroffen ist (z. B. durch Digitalisierung, Dekarbonisierung) und seine Beschäftigten durch Weiterbildung im Betrieb halten möchte, kann das Qualifizierungsgeld eine Option sein.

Wofür gibt es Unterstützung? Mit dem Qualifizierungsgeld erhalten Beschäftigte einen Lohnersatz, während sie sich weiterbilden. Die Höhe dieser Leistung beläuft sich auf 60 Prozent des üblichen Nettoverdienstes. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Eine Kernvoraussetzung ist, dass nachweislich durch strukturellen Wandel ein Weiterbildungsbedarf für einen relevanten Teil der Mitarbeitenden entstanden ist. In Zahlen bedeutet das: Mindestens 20 Prozent der Belegschaft müssen betroffen sein. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten liegt diese Schwelle bei 10 Prozent.
  • Es muss eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag dazu vorliegen (Ausnahme: Kleinstunternehmen).
  • Das Unternehmen trägt die Kosten der Weiterbildung selbst.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme selbst muss bestimmte Kriterien erfüllen: Ihr Umfang muss über 120 Stunden liegen und sie muss über einfache, kurzfristige Anpassungsschulungen für den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen.
  • Wichtig ist zudem, dass der durchführende Bildungsträger eine offizielle Zulassung für die Förderung besitzt (AZAV-Zertifizierung).
  • Ziel: Beschäftigte sollen trotz veränderter Anforderungen im Unternehmen gehalten werden.
  • Weitere Informationen und Antragstellung: Qualifizierungsgeld für Beschäftigte | Bundesagentur für Arbeit

2. Qualifizierungschancengesetz (QCG): Umfassende Weiterbildungsförderung

Das Qualifizierungschancengesetz (oft als Teil der »Weiterbildungsförderung Beschäftigter« kommuniziert) bietet breitere Unterstützungsmöglichkeiten als das Qualifizierungsgeld. Es zielt darauf ab, die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel der Arbeitswelt generell zu stärken.

  • Welche Art von Unterstützung bietet das QCG? Über dieses Gesetz können Unternehmen finanzielle Hilfen erhalten, die sich auf zwei Bereiche erstrecken: Es gibt Zuschüsse zu den eigentlichen Lehrgangsgebühren und zusätzlich Zuschüsse zum Lohn, der während der Weiterbildung weitergezahlt wird.
  • Förderhöhe: Das Ausmaß der Förderung ist dabei von der jeweiligen Betriebsgröße abhängig.
  • Lehrgangskosten: Bei den Kosten für den Lehrgang ist eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent möglich, abhängig von der Firmengröße; größere Betriebe müssen jedoch einen Teil selbst finanzieren.
  • Arbeitsentgeltzuschuss: Beim Zuschuss zum Arbeitsentgelt verhält es sich ähnlich: Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und kann maximal 75 Prozent des Entgelts erreichen.
  • Wer wird gefördert? Profitieren können im Prinzip alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer bisherigen Qualifikation, ihrem Alter oder der Größe des Betriebs. Entscheidend sind Kriterien wie: Ihre Tätigkeit könnte durch neue Technologien wegfallen, sie sind vom Strukturwandel betroffen oder sie möchten sich in einem Beruf weiterbilden, in dem Fachkräfte gesucht werden (sogenannter Engpassberuf).
  • Voraussetzungen: Analog zum Qualifizierungsgeld muss auch hier der Bildungsträger zertifiziert sein (AZAV). Zudem muss die Maßnahme einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen und über kurzfristige, rein arbeitsplatzspezifische Schulungen hinausgehen.
  • Weitere Informationen: Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte | Bundesagentur für Arbeit
Förderung-Qualifizierung-Schaubild
Bild: Bild: Webmasters Fernakademie, S. Wölfel

3. Weiterbildung während Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG)

Wenn in einem Unternehmen Personalabbau unvermeidlich ist, eine Transfergesellschaft eingerichtet ist oder Transferkurzarbeitergeld genutzt wird, können betroffene Beschäftigte ebenfalls Weiterbildungsförderung erhalten, denn Weiterbildung wird hier als ein möglicher Bestandteil betrachtet.

  • Welche Unterstützung ist möglich? Beziehen Mitarbeiter Transfer-KUG, besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für notwendige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen übernimmt. Diese Übernahme kann vollständig oder teilweise erfolgen.
  • Was soll erreicht werden? Das Ziel dieser Weiterbildungen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und ihnen so den Weg in eine neue Anstellung zu erleichtern.
  • Voraussetzung: Oftmals ist eine Beteiligung des Betriebs an den Lehrgangskosten erforderlich. Die genauen Konditionen hängen von den Umständen und der Unternehmensgröße ab.
  • Weitere Informationen: Transferleistungen für Unternehmen bei Personalabbau | Bundesagentur für Arbeit.

Was gibt es sonst noch?

Neben diesen zentralen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit gibt es weitere Fördermöglichkeiten:

  • Landesprogramme: Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme (z. B. »Bildungsschecks«), die oft spezifische Zielgruppen oder Weiterbildungsarten unterstützen. Hier sind die jeweiligen Ansprechpartner bei den Bundesländern zuständig.
  • Bildungsurlaub: Die Regelungen zum Bildungsurlaub (Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung) sind Ländersache. Eine Erstattung der Lohnkosten für Unternehmen während des Bildungsurlaubs gibt es nur in sehr wenigen Bundesländern und unter bestimmten Bedingungen.
  • Das Aufstiegs-BAföG: Diese Fördermöglichkeit richtet sich an Beschäftigte, die eine Fortbildung anstreben, welche zu einem höheren Berufsabschluss führt – Beispiele hierfür sind der Meister, Techniker oder Fachwirt.

Wir haben eine Übersicht der verschiedenen individuellen Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Keine Kombinationsmöglichkeit bei Förderleistungen

Ein wichtiger Punkt ist: Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Qualifizierungschancengesetz und dem Qualifizierungsgeld ist ausgeschlossen. Es muss eine Entscheidung für eine der beiden Förderlinien getroffen werden.

Fazit: Beratung nutzen!

Die Förderlandschaft ist komplex. Ob Qualifizierungsgeld, QCG oder eine andere Förderung – die beste Unterstützung für ein Unternehmen hängt von der individuellen Situation, der Unternehmensgröße und dem Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten ab.

Der Arbeitgeber-Service der lokalen Agentur für Arbeit ist eine erste Anlaufstelle für eine individuelle Beratung zu den passenden Fördermöglichkeiten fürs jeweilige Unternehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine passende Maßnahme gefunden wird, von der alle profitieren.

Tags: Förderung , Qualifizierungsgeld , qualifizierungschancengesetz

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