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Qualifizierungsgeld
Bild: Shutterstock/Maglara

Strukturwandel im Betrieb? Qualifizierungsgeld bietet neue Chancen für Ihr Unternehmen!

Der Strukturwandel stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Angesichts langfristiger Veränderungen wie der angestrebten Klimaneutralität und der Digitalisierung oder aktuellen Widrigkeiten wie Lieferkettenproblemen und Fachkräftemangel gilt es wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen sich Betriebe neu aufstellen und ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren. Das Weiterbildungsgesetz, das seit dem 1. April 2024 in Kraft ist, bietet hierfür finanzielle Unterstützung durch das Qualifizierungsgeld.

Lesen Sie unseren Blogbeitrag, in dem wir die einzelnen Förderinstrumente Qualifikationsgeld, Qualifizierungschancengesetz und Weiterbildung in Kurzarbeit gegenüberstellen und vergleichen.

Das Qualifizierungsgeld ist ein weiterer Baustein in der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung, zu der auch das Qualifizierungschancengesetz gehört. Absicht des Gesetzgebers ist es, Unternehmen aller Größen ein Instrument zur Förderung der Beschäftigten und zur Stärkung ihrer Fähigkeiten für die Zukunft zur Verfügung zu stellen. Beschäftigte erhalten die Gelegenheit, ihren aktuellen Arbeitsplatz zu sichern und aufzuwerten. Gleichzeitig soll der Fachkräftebedarf für das Unternehmen gedeckt werden. Zielsetzung ist:

  • Den Strukturwandel als Chance nutzen: Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten und so die negativen Folgen des Strukturwandels abfedern.
  • Unternehmen und Mitarbeiter fit für die Zukunft machen: Mit modernen Qualifizierungsprogrammen die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Fachkräfteengpässe bekämpfen.
  • Beschäftigte binden und motivieren: Durch Investition in die Weiterqualifizierung der Mitarbeiter die Identifikation mit dem Unternehmen fördern und Fachkräfte langfristig an den Betrieb binden.

Welchen Vorteil bringt das Qualifizierungsgeld Unternehmen und Beschäftigten?

Unternehmen begegnen der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt durch Weiterbildung und erhalten finanzielle Hilfe, um das Wissen der Beschäftigten an neue Entwicklungen anzupassen.

  • Das Qualifizierungsgeld ist nicht abhängig von einer Weiterbildung in sogenannten Engpassberufen.
  • Das Qualifizierungsgeld umfasst je nach familiärer Situation zwischen 60 (kinderlos) und 67 Prozent (ab einem Kind) der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Unternehmen ist vom Strukturwandel betroffen.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Ihre Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Der Bildungsträger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen.
  • Die Maßnahme vermittelt Fähigkeiten und Kenntnisse, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • In Ihrem Unternehmen liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildung vor.
  • Das Unternehmen übernimmt die Kosten der Weiterbildung.
  • Mindestens 10 % der Beschäftigten bei kleinen und mittelständischen Betrieben haben einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf (bei größeren Betrieben über 250 Beschäftigten mindestens 20 %).

Tipp

Alle von uns angebotenen Weiterbildungen sind für die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gemäß AZAV unter Maßnahmenummer ist 729/113/2023 bundesweit zugelassen und zertifiziert. Wichtig: Sie können unsere AZAV-zugelassenen Weiterbildungen und die dazugehörigen Abschlussprüfungen bei uns bequem von Zuhause aus online absolvieren. Sie benötigen nur eine stabile Internetverbindung.

Da alle Weiterbildungen im Fernunterrichtsmodell durchgeführt werden, verfügen wir auch über die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), deshalb spielt eine etwaige regionale Beschränkung auf dem Bildungsgutschein (»Tagespendelbereich«) keine Rolle. Die ZFU-Zulassungsnummern sind: 7372820 für unsere Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten und 7253612c für allen anderen Weiterbildungen.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter von uns qualifizieren lassen möchten oder als Arbeitnehmer auf der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen sind, melden Sie sich direkt bei uns. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei den weiteren Schritten!

Wie gehen Sie bei der Beantragung vor?

Im ersten Schritt erhalten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer eine Beratung bei der Arbeitsagentur zu möglichen Weiterbildungsangeboten und deren Förderung. Legen Sie bereits jetzt unser Bildungsangebot Ihrem Berater der Agentur für Arbeit vor, um alle Rahmendaten der Förderung zu besprechen. Kontaktieren Sie uns im Vorfeld für die unverbindliche Erstellung eines aktuellen, personalisierten Bildungsangebotes!

Im "mein NOW" der Agentur für Arbeit (ehemals Kursnet) finden Sie neben unseren Weiterbildungsangeboten weitere geeignete Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Weiterbildungsbedarfe mit einem Berater der Bundesagentur zu besprechen.

Im zweiten Schritt werden durch den Betrieb eingereichte Anträge durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur anteilig die Entgeltleistungen während der Qualifizierungsmaßnahme.

Wichtig: Sie können unsere AZAV-zugelassenen Weiterbildungen und die dazugehörigen Abschlussprüfungen bei uns bequem von Zuhause aus online absolvieren. Sie benötigen nur eine stabile Internetverbindung.

Noch Fragen zu unserem Weiterbildungsangebot? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Gern beraten wir Sie umfassend zu den Weiterbildungen, die im Rahmen des Qualifizierungsgeldes belegt werden können und stehen Ihnen telefonisch Mo-Do von 09.00–17.00 Uhr und Fr von 09:00-13:00 Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns an: +49 (0)911 49 52 23-0.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Ulrike Walter
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Unser Kursangebot:

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  • Content Marketing Manager
  • SEM Manager & Webanalyst
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