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Qualifizierungschancengesetz
Bild: Shutterstock/tomertu

Weiterbildungsförderung über das Qualifizierungschancengesetz

Die Qualifizierungsoffensive: Der Staat unterstützt durch Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüssen zum Arbeitslohn dabei, den digitalen Wandel zu meistern und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • Kostenlose Beratungsleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Staatliche geförderte Qualifizierungsangebote für Arbeitnehmer & Unternehmen
  • Kostensenkung durch staatliche Förderung
  • Seit 1. April 2024: Erleichterter Zugang und höhere Leistungen vom Staat

Das Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildungsanreize jenseits der Umschulung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG, seit 2019), auch Gesetz zur Stärkung für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung genannt, soll Anreize für die stetige Qualifizierung neben dem eigentlichen Beruf setzen. Es löst das WeGebAU-Programm ab, das sich vorrangig an Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer richtete.

Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz von 2021 ergänzt das Qualifizierungschancengesetz und bietet erweiterte Anreize und Förderungsmöglichkeiten für die Qualifizierung von Mitarbeitern. Plus: Es beinhaltet verschiedene Erleichterungen für die Beantragung durch Arbeitgeber, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Neu seit 1. April 2024: Das sogenannte Weiterbildungsgesetz (eigentlich mit vollem Namen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung) ist eine Neuregelung des Qualifizierungschancengesetzes und erleichtert den Zugang zu Leistungen. Zudem sind höhere Leistungen möglich, denn unter anderem erhalten kleine Unternehmen nun 100 % Lohnkostenerstattung. Außerdem gelten feste Förderhöhen ohne Ermessensausübung, zudem wird alternativ zu anderen Weiterbildungsförderungsmaßnahmen ein sogenanntes Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung angeboten.

Lies unseren Blogbeitrag, in dem wir die einzelnen Förderinstrumente Qualifikationsgeld, Qualifizierungschancengesetz und Weiterbildung in Kurzarbeit gegenüberstellen und vergleichen.

Alle drei Gesetze sind Teil der Qualifizierungsoffensive, um abhängig Beschäftigte fit für den Arbeitsmarktwandel, die langsam Fahrt aufnehmende Digitalisierung und weitere arbeitsmarktpolitische Änderungen zu machen.

Infografik zum Qualifizierungschancengesetz
Bild: Sabrina Sailer

Kriterien für die Förderung

Damit die Bundesagentur für Arbeit eine Qualifizierungsmaßnahme anerkennt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • bestehende angestellte Tätigkeit (auch Kurzarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung),
  • allgemeiner Bezug zur beruflichen Weiterentwicklung,
  • externe Durchführung durch zertifizierten Träger,
  • Weiterbildungsdauer von mindestens vier Wochen bzw. mehr als 120 Zeitstunden,
  • Abschluss der Berufsausbildung mindestens vier Jahre her,
  • Abschluss der letzten Weiterbildungsmaßnahme vor mindestens vier Jahren,
  • Anerkennung des Anbieters und Genehmigung der Maßnahme durch die Bundesagentur.

Die Maßnahmen können in Voll- und Teilzeit sowie berufsbegleitend durchgeführt werden. Eine Freistellung von der Arbeit ist deshalb nicht zwingend notwendig.

Irrelevant sind dabei:

  • Alter der Teilnehmenden,
  • vorhandene Berufserfahrung,
  • ursprüngliche Qualifikationen und ihre Aussichten auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt,
  • Betriebsgröße.

Tipp

Alle von uns angebotenen Weiterbildungen sind für die Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gemäß AZAV unter Maßnahmenummer ist 729/113/2023 bundesweit zugelassen und zertifiziert. Da alle Weiterbildungen im Fernunterrichtsmodell durchgeführt werden, verfügen wir auch über die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), deshalb spielt eine etwaige regionale Beschränkung auf dem Bildungsgutschein (»Tagespendelbereich«) keine Rolle. Die ZFU-Zulassungsnummern sind: 7372820 für unsere Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten und 7253612c für allen anderen Weiterbildungen.

Wenn du deine Mitarbeiter von uns qualifizieren lassen möchtest oder als Arbeitnehmer auf der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen bist, melde dich direkt bei uns. Wir beraten und unterstützen dich gern bei den weiteren Schritten!

Kurz und knapp: Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer

Ob für die eigene Weiterentwicklung im aktuellen Unternehmen oder um sich fit für kommende Kompetenzentwicklungen zu machen — in beiden Fällen ist die Weiterbildungsförderung durch Mittel des Qualifizierungschancengesetzes das Richtige.

Entscheidend für die Förderung ist der zukunftsorientierte Charakter der Weiterbildungsmaßnahme.

Beschäftigte mit Berufsabschluss qualifizieren sich

  • extern bei einem zugelassenen Bildungsträger
  • für mindestens 120 Zeitstunden bzw. 4 Wochen

in einer zukunftsfähigen Tätigkeit weiter. Abhängig von der Größe deines Betriebs werden dabei bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten sowie der Lohnkosten durch die Agentur für Arbeit erstattet.

Über das Arbeit-von-Morgen-Gesetz erwerben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Beschäftigte, die seit mindestens vier Jahren in einem von ihrem Berufsabschluss abweichenden Tätigkeitsfeld arbeiten,

  • einen ersten beziehungsweise einen weiteren Berufsabschluss oder
  • eine anerkannte Teilqualifikation (TQ).

Der Berufsabschluss kann intern bei deinem Arbeitgeber erworben werden, alle weiteren Maßnahmen müssen extern stattfinden.

Arbeitnehmer: Das ist zu tun

  • Lege mit deinem Arbeitgeber gemeinsam die Qualifizierungsziele fest und notiere sie schriftlich.
  • Such einen entsprechend zertifizierten AZAV-Bildungsträger, der die gewählten Weiterbildungsangebote bietet.
  • Dein Arbeitgeber kann sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen und stellt dort auch den Antrag auf Förderung.

Hinweis: Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf eine Weiterbildungsberatung. Dieser Rechtsanspruch ist unabhängig davon, ob die von dir gewünschte Qualifizierungsmaßnahme auch genehmigt wird. Weitere Informationen erhältst du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit vor Ort.

Kurz und knapp: Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber

Mitarbeiter brauchen Perspektiven. Eine stetige Weiterqualifizierung bietet die Chance, engagiertes Personal aktiv an das Unternehmen zu binden und die Mitarbeiterzufriedenheit langfristig zu erhalten.

Mit Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes wurden erweiterte Fördermaßnahmen möglich, mit denen sich vor allem kleinere und mittlere Betriebe die aktive Qualifizierung ihrer Beschäftigten leichter leisten können. Je nach Betriebsgröße sind bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Weiterbildung und fortlaufende Lohnkosten möglich!

Vorteile der Qualifizierungsmaßnahmen:

  • aktive Fortbildung der Mitarbeiter,
  • Mitarbeiterbindung durch zukunftsorientierte Qualifizierungsangebote,
  • Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnkosten während der Weiterbildung.

Seit 2020 sind auch vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren auf den Weg gebracht worden. Sammelanträge erleichtern die Beantragung für eine größere Anzahl an qualifizierungswilligen Arbeitnehmern und entlasten die bearbeitende Stelle im Unternehmen.

Für dich als Arbeitgeber besonders interessant: Die Maßnahmen aus dem Qualifizierungschancengesetz eignen sich insbesondere für

  1. Mitarbeiter, die im Unternehmen um- und aufsteigen möchten und
  2. Mitarbeiter in Engpassberufen, deren Weiterqualifikation dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann.

Zusätzlich wird der Erwerb von ersten und von weiteren zukunftsorientierten Berufsabschlüssen gefördert. Erste Berufsabschlüsse können in deinem Unternehmen erworben werden, Teilqualifizierungen müssen extern erfolgen. In beiden Fällen werden die Weiterbildungs- und Lohnkosten mindestens anteilig von der Agentur für Arbeit übernommen.

Arbeitgeber: Das ist zu tun

  • Prüfe den akuten Weiterbildungsbedarf in deinem Betrieb.
  • Führe Gespräche mit den Beschäftigten, die Weiterbildungsbedarf haben, beziehungsweise die Chance auf Aufstiegsqualifizierung erhalten sollten.
  • Vereinbare einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit, um die weiteren Qualifizierungsmaßnahmen zu besprechen.
  • Wähle – gemeinsam mit den betreffenden Beschäftigten – geeignete Weiterbildungen aus.
  • Stelle den Antrag beziehungsweise den Sammelantrag bei der Agentur für Arbeit.

Sprich uns an, wir beraten dich über zukunftsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen, die deine Beschäftigten einfach online – auch berufsbegleitend – absolvieren können.

Qualifizierungschancengesetz: Wer zahlt was?

Die Kosten für die Qualifizierung sowie die gleichzeitige Lohnzahlung liegen zunächst beim Betrieb. Um Betrieben die Qualifizierung von Beschäftigten zu erleichtern, kann die Agentur für Arbeit allerdings auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes mindestens anteilig die Kosten für Weiterbildung und Lohnkosten übernehmen.

Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Betriebsgröße. Kleinere Betriebe erhalten generell eine höhere Förderung, die Kosten werden hier zum Teil sogar vollständig übernommen.

Lohnfortzahlungskosten-Tabelle
* bis zu 100 Prozent Kostenübernahme bei Mitarbeitern über 45 Jahren oder bei Schwerbehinderung
** u. U. bis zu 20 Prozent Kostenübernahme möglich, abhängig vom Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Wichtig: Die Zuschussmöglichkeiten durch die Bundesagentur erhöhen sich unabhängig von der Betriebsgröße um 20 Prozent, wenn

  • mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter Qualifikationsmaßnahmen erhalten müssten und
  • ein Qualifizierungsplan aufgestellt wurde.

Hat ein Unternehmen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozent.

Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme können zusätzliche Ausgaben für Fahrten, Übernachtungskosten, Kinderbetreuung etc. von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Lass dich dazu direkt vor Ort beraten.

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

  1. Im ersten Schritt erhältst du sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer eine Beratung zu möglichen Weiterbildungsangeboten und deren Förderung.
    In der Weiterbildungssuche der Agentur für Arbeit (ehemals Kursnet) sind geeignete Weiterbildungsmaßnahmen gelistet, zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Weiterbildungsbedarfe mit einem Berater der Bundesagentur zu besprechen.
  2. Im zweiten Schritt werden durch den Betrieb eingereichte Anträge durch die Agentur für Arbeit geprüft.
    Nach erfolgter Bewilligung übernimmt die Agentur mindestens anteilig die Weiterbildungskosten und überweist dem Betrieb die Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme.

Wichtig: Du kannst unsere AZAV-zugelassenen Weiterbildungen und die dazugehörigen Abschlussprüfungen bei uns bequem von Zuhause aus online absolvieren. Du benötigst nur eine einigermaßen stabile Internetverbindung. Alle Infos zum Ablauf eines Fernstudiums bei uns.

Deine Ansprechpartnerin:

Dr. Ulrike Walter
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