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Bildungsurlaub
Bild: Shutterstock / Cast Of Thousands

Bildungsurlaub: Bezahlte Freistellung für deine Weiterbildung

Urlaub für deine berufliche Weiterentwicklung

In Deutschland wird die außerbetriebliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch durch einen sogenannten Bildungsurlaub gefördert. Dabei erhältst du im Rahmen einer bezahlten Freistellung bis zu 10 Tage am Stück, um Weiterbildungen für deine persönliche Weiterentwicklung zu besuchen.

Jedes Bundesland hat dabei eigene Bezeichnungen, teils auch gesonderte Zugangsvoraussetzungen für die Gewährung des Bildungsurlaubs. Einzige Ausnahme sind die Bundesländer Sachsen und Bayern: Beide Länder haben zum derzeitigen Stand keine gesonderte gesetzliche Grundlage erlassen. Den Unternehmen in beiden Bundesländern ist es natürlich freigestellt, trotzdem Bildungsfreistellungen zu ermöglichen. Frage dazu im Zweifel direkt bei deiner Führungskraft nach.

Laut DGB nehmen nur rund ein bis zwei Prozent der Antragsberechtigten einen Bildungsurlaub in Anspruch. Das liegt zum Teil daran, dass die Weiterbildungsmaßnahme kaum bekannt ist und zum Teil daran, dass Unternehmen selten von sich aus darauf hinweisen.

Du bist berechtigt für einen Bildungsurlaub bzw. eine Bildungskarenz und möchtest dies mit einem Kurs bei Webmasters Fernakademie in Anspruch nehmen? Dann nimm bitte telefonischen Kontakt mit uns auf, um dich umfassend zu beraten und alle Voraussetzungen zu klären: +49 (0)911 49 52 23-0 (Mo–Do: 9–17 Uhr und Fr: 9–13 Uhr).

Kursideen für den Bildungsurlaub

Bildungszeiten sind ausdrücklich nicht an die aktuelle Tätigkeit gebunden. Du kannst dich frei für Themen entscheiden, die

  • nichts mit deinem erlernten Beruf zu tun haben,
  • keinen Bezug zu einem vorangegangenen Studium aufweisen und
  • nicht ausdrücklich mit deiner derzeitigen Jobbeschreibung verknüpft sind.

Die Bandbreite an förderfähigen Weiterbildungsangeboten ist groß. Da die Bildungsfreistellung ausdrücklich für die persönliche Weiterbildung gedacht ist, können die Angebote unter anderem folgende Themengebiete abdecken:

  • Sprachreisen,
  • IT-Kurse,
  • EDV-Angebote,
  • Coachingangebote für Führungskräfte,
  • Persönlichkeitsseminare,
  • Kurse zu gesunder Ernährung,
  • Künstlerische Entfaltung, Kunsthandwerk und Handwerk,
  • Naturschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit.

Die Weiterbildungsanbieter müssen im jeweiligen Bundesland anerkannt sein, um förderfähig zu sein. Teilweise sind Angebote wie Sprachreisen auf das europäische Ausland beschränkt. NRW akzeptiert nur Sprachlernangebote, die in einem Umkreis von 500 km von der Landesgrenze aus stattfinden. Bremen akzeptiert im Rahmen der Bildungsfreistellung ausschließlich europäische Sprachen ohne einschränkende Vorgaben für den eigentlichen Seminarort.

Generell ist es inzwischen auch möglich, rein digitale Angebote als Bildungsurlaub zu buchen. Entsprechende Zertifizierungen für die Anerkennung muss der Seminaranbieter nachweisen.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Du kannst Bildungsurlaub beantragen, wenn du/p>

  • sozialversicherungspflichtig angestellt bist,
  • seit mindestens sechs Monaten bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist,
  • dein Arbeitsort nicht in Bayern oder Sachsen liegt und
  • dein Betrieb nicht unter die Kleinstbetriebsregelung fällt.

Die Grenze für Kleinstbetriebe liegt je nach Bundesland bei Firmen mit weniger als fünf beziehungsweise zehn Mitarbeitenden. Zusätzlich gibt es bundeslandabhängig Regelungen, wie viele Mitarbeitende in der Firma pro Jahr Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können.

Wichtig: Das jeweilige Landesgesetz ist für die Beantragung maßgeblich. Arbeitest du bundeslandübergreifend, ist dein schwerpunktmäßiger Arbeitsort ausschlaggebend. Je nach persönlicher Situation kann das zugleich dein Wohnort sein (Homeoffice) oder der Sitz des Arbeitgebers beziehungsweise der Haupt-Einsatzort, wenn du in einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt bist.

Abhängig vom Bundesland sind Studierende dualer Studiengänge und Auszubildende unter Umständen ebenfalls berechtigt, Bildungsurlaub zu nehmen. Ob und in welchem Umfang Landesbeamte Bildungsurlaub beantragen können, regelt das jeweilige Landesgesetz im Detail.

Keinen generellen, gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben: Hausfrauen/-männer, Personen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie Selbstständige.

Wer trägt die Kosten für die Bildungsfreistellung?

Die Aufteilung der Kosten ist gesetzlich klar geregelt:

  • Die Lohnkosten trägt der Betrieb,
  • die Seminarkosten der Beschäftigten.⁣/li>

Das Unternehmen stellt den Mitarbeitenden bei vollem Gehaltsbezug frei. Im Gegenzug trägt der Mitarbeitende die Seminar- oder Fortbildungskosten. Das gilt auch für anfallende An- und Abreise- sowie Übernachtungskosten. Bildungsurlaub darf nicht vom regulären Erholungsurlaubsanspruch abgehen, d. h. die 5 beziehungsweise 6 Tage pro Jahr/10 Tage alle zwei Jahre dürfen nicht zulasten der Erholung des Mitarbeitenden gehen.

In die Kostenrechnung sollte deshalb auch der Arbeitsausfall miteinfließen. Kann dein Unternehmen für diesen Zeitraum auf deine Arbeitskraft verzichten? Gibt es eventuell Zeiträume, die sich besonders gut für eine Bildungsfreistellung eignen, weil sich die Auftragslage saisonal verschlechtert? Dann lässt sich das als Argument für die Bildungsfreistellung verwenden. Von deiner persönlichen Weiterentwicklung profitiert auf lange Sicht letztlich auch der Betrieb!

Tipp

Leider gibt es in Bayern, wo unser Unternehmen ansässig ist, keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub, und es ist uns nicht möglich, unsere Kursangebote in allen Bundesländern, in denen es gesetzlich geregelten Bildungsurlaub gibt, einzeln anerkennen zu lassen. Selbstverständlich kann dein Unternehmen dich aber für eine Weiterbildung bei uns freiwillig freistellen, und viele Unternehmen tun dies auch gerne. Sprich dein Unternehmen einfach mal darauf an.

Wir führen alle Weiterbildungen im Fernunterrichtsmodell durch und verfügen entsprechend über die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit der Zulassungsnummer 7253612c beziehungsweise 7372820 (Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten).

Lass dich in einem kostenlosen Informationsgespräch von uns beraten, welche Weiterbildungen für dich infrage kommen.

Bildungsurlaub auf einen Blick

Bundesland

Bezeichnung

Umfang Freistellung

Betriebs-größen-Klausel

Anspruch für Landesbeamte, Azubis,  Studierende

Weiterführende Informationen

Baden-Württemberg

Bildungszeit

5T/Jahr

kein Anspruch bei < 10 Beschäftigten

LB: Ja

Studierende dualer Studiengänge: ja (5T/Ausbildung)

Link

Bayern

Kein gesetzlicher Anspruch

Berlin

Bildungszeit

10T/alle 2 Jahre

 

Azubis: ja

Link

Brandenburg

Bildungsfreistellung

10T/alle 2 Jahre

 

Azubis: ja

Link

Bremen

Bildungszeit

10T/alle 2 Jahre

 

Azubis: ja

Link

Hamburg

Bildungsurlaub

10T/alle 2 Jahre

 

Azubis: ja

Link

Hessen

Bildungsurlaub

5T/Jahr

 

Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung)

Link

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellung

5T/Jahr

 

LB: ja (ohne Lohnerstattung)
Azubis: ja

Link

Niedersachsen

Bildungsurlaub

5T/Jahr

 

 

Link

Nordrhein-Westfalen

Bildungsurlaub

5T/Jahr

kein Anspruch bei < 10 Beschäftigten

Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung)

Link

Rheinland-Pfalz

Bildungsfreistellung

10T/alle 2 Jahre

Achtung: In RLP kein gesetzlicher Anspruch bei reinen Onlinekursen

kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten

Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung)

Link

Saarland

Bildungsfreistellung

6T/Jahr

 

LB: ja
Azubis: ja

Link

Sachsen

Kein gesetzlicher Anspruch

Sachsen-Anhalt

Bildungsfreistellung

5T/Jahr

kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten

Azubis: ja

Link

Schleswig-Holstein

Bildungsfreistellung

5T/Jahr

 

LB: ja
Azubis: ja

Link

Thüringen

Bildungsfreistellung

5T/Jahr

kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten

LB: ja
Azubis: ja (3T/Jahr)

Link

Deine Ansprechpartnerin:

Dr. Ulrike Walter
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